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   BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01   

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https://dejure.org/2004,32456
BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01 (https://dejure.org/2004,32456)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2004 - 3 AZR 436/01 (https://dejure.org/2004,32456)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - 3 AZR 436/01 (https://dejure.org/2004,32456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Teilwiderrufs einer Versorgungszusage - Anforderungen an einen wirksamen Eingriff in eine Versorgungszusage - Vorliegen eines Eingriffs in die erdiente Dynamik - Grundgedanke der Besitzstandswahrung - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01
    Das Vertrauen der Arbeitnehmer in den Fortbestand der bisherigen Regelung darf nicht über Gebühr beeinträchtigt werden (zum Ganzen BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - BAGE 100, 105, 113 [BAG 11.12.2001 - 3 AZR 128/01], zu I 1 der Gründe) .

    Dem ist, wie der Senat bereits in der angesprochenen Parallelentscheidung (11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - BAGE 100, 105, 113 ff. [BAG 11.12.2001 - 3 AZR 128/01], zu I 2 a - c der Gründe) entschieden hat, nicht zu folgen.

    Der Rückgriff auf eine derart erstellte Prognose wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die tatsächliche Entwicklung in der Folgezeit teilweise anders verläuft (vgl. zum Ganzen BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - BAGE 100, 105, 117 f. [BAG 11.12.2001 - 3 AZR 128/01], zu I 3 b a.A. der Gründe und - 3 AZR 621/00 -, zu I 3 b a.A. der Gründe) .

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01
    Dabei können die zu § 16 BetrAVG vom Senat entwickelten Regeln, bei deren Erfüllung eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten auf Grund der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers verweigert werden kann, als Orientierungsmaßstab dienen (18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - BAGE 61, 273, 280; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372, 381; 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, 222) .

    Es geht bei der Prüfung, ob ein triftiger Grund für einen Eingriff vorlag, also um die Frage, ob dem Versorgungsschuldner im Interesse einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung seines Unternehmens eine Entlastung im Bereich der Versorgungsverbindlichkeiten verwehrt werden darf (18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - BAGE 61, 273, 281) .

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94

    Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil

    Auszug aus BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01
    Darauf kommt es nicht an, weil die Beklagte als Berufungsführerin nicht gehindert war, solange das erstinstanzliche Urteil noch nicht zugestellt und die daran anknüpfende Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen war, erneut Berufung einzulegen und zu begründen (vgl. BAG 13. September 1972 - 2 AZB 32/71 - BAGE 24, 432; 12. November 1976 - 5 AZR 261/76 - AP ZPO § 519b Nr. 11; 13. September 1995 -2 AZR 855/94 - AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 22) .

    Ihre am 27. Dezember 2000 eingegangene, den formellen Anforderungen an eine Berufungseinlegung genügende "Berufungsbegründung" ist als zulässige Wiederholung der Berufung mit gleichzeitiger Begründung zu verstehen (vgl. BAG 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - a.a.O. m.w.N.) .

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01
    Die Beklagte beruft sich ohne Erfolg auf eine planwidrig eingetretene Überversorgung ( zu diesem Eingriffsgrund BAG 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312, 318 f. [BAG 23.09.1997 - 3 ABR 85/96] ).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 621/00
    Auszug aus BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01
    Der Rückgriff auf eine derart erstellte Prognose wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die tatsächliche Entwicklung in der Folgezeit teilweise anders verläuft (vgl. zum Ganzen BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - BAGE 100, 105, 117 f. [BAG 11.12.2001 - 3 AZR 128/01], zu I 3 b a.A. der Gründe und - 3 AZR 621/00 -, zu I 3 b a.A. der Gründe) .
  • LAG Bremen, 14.06.2001 - 4 Sa 213/00
    Auszug aus BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 14. Juni 2001 - 4 Sa 213/00 und 4 Sa 260/00 - aufgehoben.
  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01
    Gleichwohl nimmt der Senat in ständiger, vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandeter Rechtsprechung an, dass aus einer Versorgungszusage unter Einschaltung einer Unterstützungskasse ein Rechtsanspruch erwächst, dieser aber ganz oder teilweise aus sachlichem Grund widerruflich ist (seit 17. Mai 1973 - 3 AZR 381/72 - BAGE 25, 194, 199 ff.; BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81], zu C II 1 a der Gründe) .
  • BAG, 13.09.1972 - 2 AZB 32/71

    Berufungsgericht - Berufungsschriftsatz - Zeitpunkt der Entscheidung -

    Auszug aus BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01
    Darauf kommt es nicht an, weil die Beklagte als Berufungsführerin nicht gehindert war, solange das erstinstanzliche Urteil noch nicht zugestellt und die daran anknüpfende Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen war, erneut Berufung einzulegen und zu begründen (vgl. BAG 13. September 1972 - 2 AZB 32/71 - BAGE 24, 432; 12. November 1976 - 5 AZR 261/76 - AP ZPO § 519b Nr. 11; 13. September 1995 -2 AZR 855/94 - AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 22) .
  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 251/79

    Anschlußberufung

    Auszug aus BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01
    Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zulässig war, sodass diese Bedingung für die Fortsetzung des Rechtsstreits auch in der Revisionsinstanz erfüllt ist ( vgl. BAG 25. Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 - AP ZPO § 518 Nr. 22; 28. Oktober 1981 - 4 AZR 251/79 - BAGE 36, 303; 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 37 ).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01
    Zur Konkretisierung der Anforderungen an einen wirksamen Eingriff in eine Versorgungszusage nach Maßgabe von Leistungsrichtlinien einer Unterstützungskasse hat das Bundesarbeitsgericht ein dreistufiges Schema entwickelt (8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 337 f.; 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 65 ff.; 17. März 1987 - 3 AZR 64/84 - BAGE 54, 261, 270 ff. [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84]; 22. Mai 1990 - 3 AZR 128/89 - BAGE 65, 157, 161; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 318 f.) .
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

  • BAG, 25.10.1973 - 2 AZR 526/72

    Berufung - Gesetzliche Form - Formmangel - Heilung

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 615/02

    Unzulässigkeit der Berufung

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

  • BAG, 12.11.1976 - 5 AZR 261/76

    Abreitsgerichtsverfahren: Entscheidung bei mehreren Rechtsmittelschriften einer

  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 649/01

    Verschlechterung einer Unterstützungskassen-Versorgung

    Sie ist bereits dann aufrechterhalten, wenn der begünstigte Arbeitnehmer im Versorgungsfall zumindest den Betrag oder Rentenwert erhält, den er zum Ablösungsstichtag bei Aufrechterhaltung der bisherigen Dynamik der dienstzeitunabhängigen Bemessungsfaktoren erreicht hatte (11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01- BAGE 100, 105, 113 ff., zu I 2 a - c der Gründe; 24. Februar 2004 - 3 AZR 436/01 -).
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